Rekultivierung / Renaturierung
Das Gewinnen der natürlichen Rohstoffen ist mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Der Verursacher eines solchen Eingriffs ist nach dem Bundes-Naturschutzgesetz verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.
Die Maßnahmen für die vom Gesetz verlangte Rekultivierung / Renaturierung oder naturnahe Gestaltung sind Bestandteil der Abbaugenehmigung und werden schon vor Beginn des Abbaus in den Rekultivierungs- / Renaturierungsplänen festgelegt. Dabei sollten die Interessen möglichst aller beteiligten Gremien aufeinander abgestimmt und die Vorstellungen des Betreibers, der Planer, der Kommune, des Folgenutzers und der Genehmigungsbehörde berücksichtigt werden. Der Rekultivierungs- / Renaturierungsplan ist dabei so auf den Abbau abzustimmen, dass die Lagerstätte möglichst vollständig genutzt und anschließend in die Landschaft wieder eingegliedert werden kann.
Die Rekultivierungs- / Renaturierungsplanung bietet eine Möglichkeit, Rückzugsflächen für Flora und Fauna zu schaffen. Für die Planung bedeutet dies ein Abwägen zwischen Folgenutzung, z. B. in Form einer geordneten Agrarlandschaft, und der naturbelassenen Bildung neuer Lebensräume durch Renaturierung. Die Grundvorstellung über Rekultivierung / Renaturierung hat sich jedoch zunehmend verändert. Während bisher die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und die Schaffung von Freizeit- und Erholungsgebieten im Vordergrund standen, strebt man heute mehr eine Renaturierung der dafür geeigneten Steinbrüche oder Steinbruchsflächen an, um zusätzliche ungestörte Lebensräume für Fauna und Flora zu schaffen.
Meist ist unbekannt wie vielfältig sich die Flora auf nicht bewirtschafteten Flächen alter Steinbrüche entwickeln kann. Die folgenden Bilder stammen aus einem 2002 stillgelegten Steinbruch (Untertalheim) Pionierpflanzen als DIE Lebenskünstler besiedeln Felsspalten und Klüfte der Bruchwand wo anspruchsvollere Pflanzen sie nicht verdrängen können.
Durch Windflug, Insekten, Vögel erobern sich Pionierpflanzen den neuen Lebensraum. Besonders warme und geschützte Standorte bieten Halden an ihrem Wandfuß, dort setzt die erste Begrünung ein. Aber auch die Fauna kann sich ungestört entwickeln. Wände und Sohlen sowie Dickungen werden von Vögeln als Brutplätze angenommen. Amphibien und Reptilien finden sich zum Laichen und Legen ein. Insekten finden reichlich Nahrung.
Naherholungsgebiet Baggersee
Ein Nebeneinander von gezielter Nutzung und gewollter Renaturierung stellt der stillgelegte Baggersee in Muggensturm dar: In den 1970er Jahren, als sich das Kiesvorkommen dem Ende zu neigte und der Kiesabbau beendet wurde, lag es nahe das entstandene Gewässer weiter zu nutzen. Gemeinsam mit der Stadt Muggensturm fand man eine Lösung: Eine Teilfläche des Sees besteht heute als gut besuchtes Strandbad weiter und der örtliche Angelsport Verein nutzt das Gewässer mit seinem großen Fischvorkommen ebenfalls. So existieren nicht nur der Freizeitnutzen, sondern auch die Renaturierung in Form einer vielfältigen Flora und ungestörter Fauna nebeneinander. Brutplätze für Wasservögel, Laich- und Legeplätze finden sich in den nicht genutzten Bereichen.
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